Reach - Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für Ihre Anfrage zur Einhaltung der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH). Wir werden die durch die REACH an uns gestellten Anforderungen erfüllen. Über durch REACH verursachte Veränderungen unserer Lieferprodukte werden wir Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen. Bezüglich Artikel 33 von REACH teilen wir Ihnen folgendes mit:

Die erste Kandidatenliste (Stand 28. Oktober 2008) gemäß Artikel 59 (1,10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("REACH") wurde auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA http://echa.europa.eu publiziert. Eine Auskunft, ob Stoffe der Kandidatenliste im Erzeugnis oder seiner Verpackung über jeweils 0,1 Massen-% enthalten sind, kann noch nicht gegeben werden, da erst Nachforschungen bei unseren Lieferanten notwendig sind.


Willich, 21.11.08


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